Von
Peter GasserUnglücklicherweise hat
Detektivwachtmeister (Det.Wm.) Alfred Heim von der
Kantonspolizei Zürich am 25. Oktober l980 anlässlich
einer bewilligten Demonstration an der Zürcher Sihlporte
den Westschweizer Schriftsteller Daniel de Roulet, den er
für mich, den Bezirksanwalt (BA) Peter Gasser, hielt,
nicht angesprochen. Sonst hätte er für sein «Grüezi,
Herr Bezirksanwalt» ein verdutztes «Pardon, Monsieur?»
zur Antwort bekommen, und mein Leben wäre ganz anders
verlaufen.
Die Verwechslung der beiden Doppelgänger durch den
Fahnder Heim beschreibt de Roulet in seinem neuen Buch
«Double» - auch, dass er damals nicht den Mut hatte,
sich mit mir zusammen fotografieren zu lassen, um die
Polizeiaussagen zu widerlegen. Für mich kommt es
siebzehn Jahre zu spät. Dennoch hätte ich jetzt gerne
das Bild, das damals nicht gemacht wurde.
De Roulet ist einverstanden. Wir treffen uns Mitte
September 1998 vor dem «Federal», dem alten
Zweitklassbuffet im Zürcher Hauptbahnhof - einer der
wenigen Orte hier, wo ich mich als Klaustrophobiker wohl
fühle. Eine riesige, ausgeräumte Halle, hohe
Fluchtportale nach drei Seiten und vorn die
Schienenstränge, die wegführen aus dieser Stadt.
Die Zürcher Kantonspolizei hat jene Verwechslung bis
heute nicht eingestanden. Da ist ein schwarzes Loch in
meiner Biografie geblieben, ein gestohlenes Jahr voller
Angst und Demütigung. Ich verdrängte es jahrelang,
machte Karriere - schliesslich holte es mich ein. Sie
haben mich pensioniert deswegen. Jahre zu früh.
Depressionen, Angstzustände, Klaustrophobie. Seinerzeit
hätte ich die Aufnahme der beiden Doppelgänger
benötigt, um meinen Job zu behalten; heute brauche ich
sie als Therapie.
1980: Det.Wm. Heim bespitzelt BA Gasser
Als Daniel de Roulet sich am 18. Oktober 1980
anlässlich einer Demonstration gegen den Winterthurer
Sulzer-Konzern im Restaurant «Schützenhaus» erfrischt,
beachtet er wohl kaum den Det.Wm. Alfred Heim von der
Zürcher Kantonspolizei. Dieser seinerseits beobachtet
den Demonstranten de Roulet sehr wohl. Wetzt auf seinen
Turnschuhen herein und hinaus, jedes Mal einen andern
Zivilpolizisten im Schlepptau, dem er verstohlen den de
Roulet zeigt: «Lueg det, dasch doch de BA Gasser, lueg
än ah, dä kännsch doch no vo früehner!»
Und als Daniel de Roulet am 25. Oktober 1980 anlässlich
einer weiteren Demonstration von der Zürcher Sihlporte
über die Bahnhofstrasse zum Löwenplatz schlendert, ahnt
er keineswegs, dass ihm Aussenfahnder Heim und Kollegen,
nun mit verdeckter Kamera ausgerüstet, folgen. Bis
unglücklicherweise eine Dienstpistole auf das Pflaster
tschättert, worauf die Verfolgung und Observierung des
trotz «Demo-Look» erkannten Bezirksanwalts Gasser wegen
eventueller Enttarnung der verdeckten Polizisten
abgebrochen werden muss.
Die damalige Performance findet am nächsten Tag
Niederschlag in einem «vertraulichen
Informationsbericht» von Fahnder Heim zuhanden Gassers
vorgesetzter Staatsanwaltschaft: «Aufgrund seines
Verhaltens in Winterthur und Zürich ist offensichtlich,
dass er (Gasser) nicht nur Sympathisant oder blosser
Zuschauer sein kann.»
Heute glaube ich, es war wirklich nur Wichtigtuerei eines
kleinen Unteroffiziers, dem Adrenalin und Ehrgeiz
gleichermassen zu Kopf gestiegen sind. Damals aber, als
der «Fall Gasser» immer kafkaeskere Dimensionen annahm
und schliesslich damit endete, dass ich stempeln gehen
musste, konnte ich mir das schlicht nicht vorstellen. Es
musste doch etwas anderes dahinterstecken
Es war Kalter Krieg. Halbstaatliche
Geheimorganisationen führten Geheimoperationen durch.
War ich unabsichtlich in eine solche Sache gestolpert?
Hing es mit dem «Fall Cincera» (vgl. Kasten links)
zusammen?
Ich hatte 1976 die Strafuntersuchung im Fall Cincera aus
reiner Loyalität übernommen. Ich hätte ablehnen
können. Es war klar, dass ich mich damit verheizte. Aber
als sich herausstellte, dass Bezirksanwalt Hans Nüssli,
der gegen die Einbrecher vom «Demokratischen Manifest»
ermittelte, früher Ortsgruppenleiter der Nationalen
Front gewesen war, musste die Justiz ein glaubwürdiges
Gegengewicht in die Waagschale werfen. Und da hatten sie
wohl nur mich. Für die «andere Schweiz» sozusagen -
die Kulturschaffenden, die PazifistInnen, die linken
Pfarrer, die liberalen Medienleute: Opfer allesamt des
paranoiden «Cincerismus» (Kurt Marti). Meine
Untersuchung gegen die Denunzianten (nicht gegen Cincera
selbst) beschränkte sich zwar strikt auf Dokumente, die
unter strafbarer Verletzung des Amts-, Bank- oder
Arztgeheimnisses in das private Archiv des
«Subversivenjägers» gelangt waren. Doch im simplen
Weltbild des Kalten Kriegs war ich der
«Kryptokommunist», der den Patrioten Cincera
«kriminalisierte». Und die Polizeiorgane, derer ich
mich dabei bediente, fühlten sich «politisch
missbraucht». Im Korps wurde ich zum bestgehassten
Untersuchungsrichter.
Tatsächlich bedeutete das auch das Ende des
Cincera-Archivs: Wo das Denunzieren nicht mehr gefahrlos
ist, kriegen Denunzianten kalte Füsse. Er verschenkte
sein Archiv an zwei ehemalige Stadtpolizisten (!).
1981: «Diese Sache» kommt ans Licht
Beim folgenden Kesseltreiben in Rechtspresse und
Kantonsrat (Gasser ist Kommunist, Gasser missbraucht sein
Amt zu politischen Zwecken, Gasser gehört sofort aus dem
Staatsdienst entfernt
) lässt mich die SP, der ich
seit fünfzehn Jahren angehöre, im Stich. Im Zorn trete
ich aus. Da mich die Genossen bei der nächsten Wahl nun
nicht mehr als ordentlichen (vom Volk gewählten)
Bezirksanwalt aufstellen werden, bewerbe ich mich beim
Zürcher Regierungsrat frühzeitig um eine Stelle als
ausserordentlicher (ao) Bezirksanwalt - eine Formsache,
zumal an solchen stets chronischer Mangel herrscht. Der
Geschäftsleiter der Bezirksanwaltschaft, Dr. Jakob
Müller, und mein Inspizient, Staatsanwalt Dr. Bruno
Trinkler, sind beide der Meinung: «
lic. iur.
Gasser solle aufgrund seiner guten Leistungen der BAZ als
Bezirksanwalt erhalten bleiben. Demgemäss sei seine
allfällige Bewerbung als ao BA zu unterstützen.» Das
kommt faktisch einer Wahl gleich.
Am 15. Januar 1981 lässt mich der Justizdirektor
Arthur Bachmann kommen: Er würde aufgrund der
eingeholten Amtsberichte meine Bewerbung unterstützen,
erklärt er, wenn da nicht «diese Sache» wäre. So
begegne ich erstmals dem «Informationsbericht» von
Fahnder Heim. Er ist bereits angereichert durch eine
Stellungnahme des Ersten Staatsanwaltes, Oskar Birch,
eines altgedienten Bürokraten der Polizeidirektion, der
als Quereinsteiger bei der Staatsanwaltschaft landete:
«Ein Bezirksanwalt, der nun teilnimmt an derartigen
Demonstrationen (...), bekundet schlicht und einfach eine
Einstellung, die ihn für das Amt eines Bezirksanwaltes
untauglich macht.»
Was, zum Teufel, geht hier vor? Ich bin seit Jahren nicht
mehr an einer Demo gewesen! Ich verlange umgehend eine
Disziplinaruntersuchung gegen mich, um den Vorwurf zu
widerlegen. Damit hat Birch nicht gerechnet, und er
schreibt: «Ich glaube nicht, dass sich unter dem
Gesichtspunkt der Beamtenverordnung die Durchführung
einer Disziplinaruntersuchung vertreten liesse, weil sich
kaum sagen liesse, der Beamte habe sich durch die blosse
Teilnahme an einer behördlich bewilligten Demonstration
der Achtung und des Vertrauens nicht mehr würdig
erwiesen, wie dies seiner amtlichen Stellung gebührt.»
Aber: «Ich komme zum Schluss, dass Bezirksanwalt Gasser
zu Unrecht die Angaben der vier Polizeifunktionäre als
unrichtig bezeichnet. Dieses Abstreiten, nicht die
Belastung durch die vorgenannten Polizeifunktionäre, ist
nun meines Erachtens aber geeignet, die
Zutrauenswürdigkeit von Bezirksanwalt Gasser in Zweifel
zu ziehen.»
Aus dem Juristischen übersetzt heisst das: Man kann
Gasser zwar nichts vorwerfen, mithin braucht es keine
Disziplinaruntersuchung, aber der Umstand, dass er
bestreitet, was man ihm nicht vorwerfen kann, ist ein
Charakterfehler, weshalb man ihn ebenfalls nicht
weiterbeschäftigen kann.
Die bizarre Logik jagt mir Angst ein. Das kommt in
Diktaturen vor oder bei Kafka. Aber doch nicht bei uns!
Ich erzwinge die Disziplinaruntersuchung schliesslich,
indem ich öffentlich behaupte, die Fahndungspanne werde
aus Gründen der Staatsräson unterdrückt, weshalb die
Herren Detektivwachtmeister munter weiterlügen dürften.
Damit haben sie meine disziplinarische Verfehlung. Das
Verfahren wird durchgeführt vom neuen Ersten
Staatsanwalt Bruno Trinkler. Er stellt es nach penibel
durchgeführter Untersuchung «mangels
Disziplinartatbestandes» ein: «Die Aussagen der von
Peter Gasser genannten Gewährspersonen schliessen die
Anwesenheit von Peter Gasser an einer Demonstration in
Winterthur aus. Damit fiele ebenfalls eine Teilnahme am
Rande der Demonstration vom 25. Oktober in Zürich weg.»
«Gewährspersonen» gegen vier Polizisten: Mehr als ein
müdes Lächeln vermag dieser «Verdachtsfreispruch»
beim Zürcher Regierungsrat nicht zu wecken. Am 15. Juli
l981 berichtet mir Justizdirektor Arthur Bachmann, meine
Stellenbewerbung sei erneut gescheitert. Ich würde im
Kanton Zürich nie mehr eine Staatsstelle bekommen,
solange «diese Sache» nicht vom Tisch sei.
1998: Die Polizei wusste es
Erst siebzehn Jahre später sollte ich im Roman
«Double» auf folgenden Ficheneintrag der Bundespolizei
über den Buchautor Daniel de Roulet stossen: «14. 4.
1981. Interne Aktennotiz: Bezirksanwalt G. hat angeblich
an diversen Demos teilgenommen. Er bestreitet dies: es
müsse sich um einen Doppelgänger gehandelt haben. XXX
eruiert nun diesen Doppelgänger als R. [de Roulet].» Es
ist schwer vorstellbar, dass die Bundespolizei bereits am
14. April 1981 mehr wusste als die Zürcher
Kantonspolizei. Die aber hat ihre Panne bis heute
vertuscht - und ich war das Bauernopfer.
Der 31. Juli 1981 ist mein letzter Arbeitstag. Dann gehe
ich stempeln. Für neun Monate. Es gibt nicht viele
arbeitslose Akademiker: An der Flössergasse, zweimal
wöchentlich, sind es eigentlich bloss der
Exbezirksanwalt mit dem Berufsverbot und ein doch recht
exzentrischer ungarischer Erfinder. Meine Frau arbeitet
als Texterin-Praktikantin in einer kleinen Werbeagentur.
Man erlaubt mir, dort als unbezahlter Unterpraktikant der
Praktikantin zu arbeiten.Mir war damals klar: Wenn ich je
wieder einen Neustart im Leben wollte, musste ich
nochmals Bezirksanwalt werden. Dafür musste ich wieder
in die SP eintreten. Die Genossen waren nicht
nachtragend. Rückständige Beiträge abstottern, Schwamm
drüber. Die «stille Volks-Wahl» durch die
Interparteiliche Konferenz (IPK) am 25. April 1982 war
knapp. Obgleich einziger Kandidat, stimmten für mich nur
gerade die SP - und die FDP! Ich wurde wieder
Bezirksanwalt.
Im September 1987 bewarb ich mich um die Stelle als
Leiter der Abteilung Rechtshilfe in Strafsachen bei der
Bezirksanwaltschaft Zürich. Das hätte eigentlich eine
Formsache sein sollen: Schliesslich hatte ich den Laden
aufgebaut und galt mittlerweile intern wie öffentlich
als der Zürcher Experte für internationale Rechtshilfe
und Geldwäscherei. Justizdirektorin Hedi Lang liess mich
kommen: Aufgrund der eingeholten Amtsberichte würde sie
meine Bewerbung unterstützen, wenn da nicht noch «diese
Sache» wäre
Ich verwies sie an Staatsanwalt
Trinkler, der bestätigte, dass ich 1981 einer
Verwechslung zum Opfer gefallen sei.
Ich erhielt die Beförderung. Später auch jene zum
Geschäftsleiter, als die Abteilung in den Rang einer
kantonalen Bezirksanwaltschaft (für Internationale
Rechtshilfe und Geldwäscherei) erhoben wurde.
Aber nun kam hoch, was ich jahrelang verdrängt hatte.
Das traumatische Kafka-Jahr. Ich konnte nicht mehr
ausweichen. Ende Februar 1993 wurde ich krankheitshalber
und unter Verdankung der geleisteten Dienste aus dem
Staatsdienst entlassen.